WIR HALTEN WUPPERTAL SAUBER

ESW: Ein starkes Team für Stadtsauberkeit, sichere Straßen im Winter und den Fuhrpark

 

  • Stadtsauberkeit: Der Eigenbetrieb Straßenreinigung Wuppertal (ESW) mit seinem zentralen Standort am ESW- und AWG-Betriebshof Klingelholl 80 und den vier dezentralen Stützpunkten Barmen, Elberfeld, Langerfeld und Vohwinkel beschäftigt derzeit gut 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Reinigung und in der Verwaltung. Schwerpunkt des ESW ist die Stadtsauberkeit. So erledigt der ESW das Aufstellen, Leeren, Reinigen und Austauschen von über 3.000 Papierkörben in Wuppertal. 

     
  • Teamplay: Neben der Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze erfolgen in bewährter Zusammenarbeit mit der AWG die Reinigung der Depotcontainer-Standorte in Wuppertal, die Nachreinigung bei der Sperrmüll-Abfuhr wie auch bei Großveranstaltungen und Bürger-Aktionen. Dazu kommt die alljährliche gemeinsame Herbstlaub-Sammlung. Die kontinuierliche und bürgernahe Pflege stadtbildprägender Bereiche des Wupper-Ufers gehört ebenfalls zum bereichsübergreifenden ESW-Engagement.

     
  • Straßenreinigung: Die Reinigung von rund 950 Kilometern Straßennetz und Gehwegen ist beim ESW dezentral organisiert und wird gemäß der Straßenreinigungssatzung und der jeweiligen Reinigungsklasse in folgenden Gebieten durchgeführt: Elberfeld Nord, Elberfeld West, Barmen und Unterbarmen, Oberbarmen, Cronenberg, Uellendahl und Katernberg, Wichlinghausen, Langerfeld und Beyenburg, Vohwinkel, Innenstadt Barmen und Innenstadt Elberfeld. Neben Fahrbahnen, Gehwegen und öffentlichen Straßen reinigen die ESW-Teams öffentliche Plätze, Wege und etwa 500 Treppen im Stadtgebiet, die sich ebenfalls in öffentlicher Hand befinden.

     
  • Winterdienst: Zu den ESW-Aufgaben gehört auch der Winterdienst in Wuppertal. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht werden stark frequentierte Straßen und Wege mit Priorität geräumt und gestreut. Wenn Glätte und Schnee drohen, werden die betroffenen Bereiche regelmäßig angefahren und kontrolliert. Während des Winterdienstes pausiert die Straßenreinigung. Sie wird wieder aufgenommen, sobald es die Witterung zulässt.

     
  • Kfz-Werkstatt und Fuhrparkmanagement: In der Kraftfahrzeugwerkstatt des ESW am ESW/AWG-Betriebshof Klingelholl erledigt der ESW die Reparatur-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten an den Fahrzeugen der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie der Abfallsammelfahrzeuge und der städtischen Pkw. Betreut werden damit insgesamt 670 Fahrzeuge. Das Fahrzeugmanagement beim ESW ist zudem Logistik-Schnittstelle für den städtischen Fuhrpark: Hier werden der Fahrzeugbedarf des ESW und der Stadt Wuppertal inklusive der Eigenbetriebe geplant, die Fahrzeugbeschaffung organisiert sowie Ersatzteile für den Werkstattbetrieb bestellt und gelagert. Auch der Ausbau der Elektromobilität ist ein zentrales Thema beim Fahrzeugmanagement.

     
  • Berufsausbildung: Der ESW ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb. Hier werden Kraftfahrzeugmechatronikerinnen und -mechatroniker ausgebildet – mit den Schwerpunkten Nutzfahrzeugtechnik und System- und Hochvolttechnik. Der ESW bietet zudem die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik an.

ALLES ZUR STRASSENREINIGUNG IN WUPPERTAL

Straßenreinigungssatzung und Reinigungsklassen: Maßgeblich für den Umfang der Reinigung in Ihrer Straße ist die Straßenreinigungssatzung. In ihr sind alle Straßen Wuppertals aufgelistet und in unterschiedliche Reinigungsklassen eingestuft.

Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße angehört, erfahren Sie im Straßenverzeichnis am Ende der Satzung unten auf dieser Seite.

 

  • Die höchste Reinigungsklasse ist die Klasse Z 1. Das bedeutet, dass die Fahrbahnen und Gehwege der dazugehörenden Straßen zehnmal in der Woche maschinell bzw. von Hand gereinigt werden.
  • In den Reinigungsklassen A 1-4 ist neben der obligatorischen Maschinenreinigung eine Handreinigung der Gehwege enthalten.
  • Neben diesen Reinigungsklassen gibt es die Reinigungsklassen B 1 (1x wöchentlich) und B 2 (2x monatlich). In denen reinigt der ESW die Fahrbahn maschinell. Die Gehwegreinigung ist vom Anlieger durchzuführen.
  • Ebenfalls ist der Anlieger in der Reinigungsklasse C für die Gehweg- und Fahrbahnreinigung zuständig. In Reinigungsklasse C1 gilt das 1x wöchentlich, in der Reinigungsklasse C2 2x monatlich und in C3 nach Bedarf.
  • In den Klassen D 1-3 reinigt der ESW ausschließlich den Gehweg. In der Klasse D1 ist das 1x wöchentlich, in der Kasse D2 2x monatlich und in der Klasse D3 2x wöchentlich der Fall.
  • In den Reinigungsklassen L0 und P0 obliegt die Reinigungsverpflichtung der Gehwege und Fahrbahnen den Anliegerinnern und Anliegern nach Bedarf. Die Reinigungsklasse L0 umfasst alle Landstraßen in Wuppertal, für die das Land NRW zuständig ist. Die Reinigungsklasse P0 enthält alle Privatstraßen in Wuppertal.
  • Kehrmaschinen & Handreinigung: Zur Reinigung der Straßen werden in erster Linie Kehrmaschinen eingesetzt. Dort, wo die Gehwege zu schmal für den Einsatz von Kleinkehrmaschinen sind, kommen die Kolonnen der Handreinigung zum Einsatz. Gehwege, die laut Satzung nicht durch den ESW gereinigt werden, müssen durch die Anwohner sauber gehalten werden.
  • Welche Reinigungsverpflichtung habe ich? Die Reinigungspflicht besteht für die an das Grundstück angrenzenden Gehwege und Fahrbahnen. Das umfasst auch Grundstückseinfahrten und Gärten, die auf der Rückseite des Grundstücks liegen. Ob Sie zur Reinigung der Fahrbahn und/oder des Gehwegs Ihrer Straße verpflichtet sind, bestimmt die Reinigungsklasse, in die Ihre Straße eingestuft ist.
  • In den Reinigungsklassen B1 und B2 sowie C1-C3 als auch L0 und P0 ist die Gehwegreinigung den Anliegerinnen und Anliegern übertragen. In den Reinigungsklassen C1-C3 sowie P0 ist die Fahrbahnreinigung den Anliegerinnen und Anliegern übertragen. In allen anderen Reinigungsklassen übernimmt der ESW die Reinigung der Fahrbahnen bzw. der Gehwege. Wenn die Anliegerinnen und Anlieger beider Straßenseiten reinigungspflichtig sind, erstreckt sich die Reinigung der Fahrbahn jeweils nur bis zur Straßenmitte.
  • Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße angehört, erfahren Sie aus Ihrem Grundabgabenbescheid oder aus dem Straßenverzeichnis im Anhang der Straßenreinigungssatzung:

FRAGEN & ANTWORTEN ZUR REINIGUNGSPFLICHT

  • Sind der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder der Mieter bzw. die Mieterin reinigungspflichtig?  Die Reinigungspflicht kann per Mietvertrag vom Eigentümer oder der Eigentümerin auf den Mieter bzw. Anlieger übertragen werden.
  • Was gehört zur Fahrbahn? Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten.
  • Was gehört zum Gehweg? Gehwege sind selbständige Gehwege, einschließlich öffentlicher Treppen sowie aller Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger und Fußgängerinnen vorgesehen oder geboten ist.
  • Wie werden die Gehwege gereinigt? Die Reinigungspflicht für die Wege und Treppen in Reinigungsklasse D obliegt der Stadt. In Fußgängerstraßen (das sind zum Beispiel Fußgängerzonen) und in Straßen, in denen keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg vorhanden ist (das sind zum Beispiel im Wohnumfeld verbesserte oder verkehrsberuhigte Bereiche), ist durch die Anliegerinnen und Anlieger ein mindestens 1 Meter breiter Streifen für den Fußgängerverkehr zu reinigen.
  • Welchen Umfang hat die Reinigungspflicht? Die Straßenreinigung der Fahrbahn und Gehwege beinhaltet die Entfernung von Verunreinigungen, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung sofort zu entfernen und dürfen nicht auf die Fahrbahn, in die Straßenrinnen bzw. in Straßengräben oder in Entwässerungsanlagen gefegt werden.
  • Was ist bei außergewöhnlichen Verunreinigungen zu tun? Außergewöhnliche Verunreinigungen sind vom Verursacher bzw. der Verursacherin sofort zu beseitigen. Trotzdem besteht auch weiterhin die Reinigungspflicht für den Anlieger und die Anliegerin.
  • Und wenn nicht gereinigt wird? Anliegerinnen und Anlieger, die ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen können oder möchten, müssen für einen Ersatz zu sorgen. Wer seinen Reinigungs- und Winterwartungspflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
  • Reinigt der ESW an einem festen Wochentag? Per Satzung ist nur die Häufigkeit der Reinigung, aber kein bestimmter Tag und keine feste Uhrzeit festgelegt. Zwar planen wir bestimmte Reinigungstage für die Straßen und halten sie normalerweise ein, aber wenn etwas dazwischenkommt (das kann zum Beispiel ein Feiertag sein), kann sich die Reinigung ausnahmsweise um einen oder wenige Tage verschieben.
  • Wie verfährt der ESW bei Eis und Schnee? Während des Winterdienstes findet keine Straßenreinigung statt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt können keine Kehrmaschinen in der Straßenreinigung eingesetzt werden, und die Straßenreinigung wird per Hand durchgeführt. 
  • Bitte für bestmögliche ESW-Einsätze beachten: Am geplanten Reinigungstag hilft es uns sehr, wenn die Autos in den Straßen so geparkt werden, dass die Kehrmaschine an den Fahrzeugen entlangfahren kann: Schmutz, der unter den Wagen liegt, kann von den Kehrmaschinen nicht aufgenommen und die Straße bei zu eng aneinander stehenden Autos nicht durchfahren werden.

 

FRAGEN & ANTWORTEN ZU PAPIERKÖRBEN

Der ESW ist für einen großen Teil der Papierkörbe im Stadtgebiet zuständig. Diese sind bedarfsorientiert aufgestellt und werden in regelmäßigen Abständen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ESW gereinigt, repariert oder ersetzt. 

Ganz wichtig und unbedingt beachten: Die Papierkörbe sind für den Abfall angebracht, der unterwegs anfällt. Dort darf aber KEINESFALLS HAUSMÜLL entsorgt werden.

Was darf in die Papierkörbe?

Zum Beispiel:

  • Kaugummi
  • Papiertaschentücher
  • Ausgebrannte Zigaretten: Ein Großteil der Papierkörbe in den Innenstadtbereichen ist zu diesem Zweck mit gesonderten Zigaretteneinwürfen ausgestattet. Hier sind ausgebrannte Zigaretten zu entsorgen.

Was darf nicht in die Papierkörbe?

Zum Beispiel:

  • Hausmülltüten (Sie gehören in den Restmüll!)
  • Wertstoffe (Zum Beispiel Altglas, Altpapier und Leichtverpackungen gehören in spezielle Sammelbehälter.)
  • Brennende Zigaretten

Welche Papierkörbe kommen zum Einsatz? Die neueren Papierkörbe fassen 45 Liter (hängend) bzw. 50 Liter (stehend). Die Papierkörbe am Döppersberg sind auf hohen Publikumsverkehr ausgerichtet und fassen 100 Liter. Da sie größer sind als die Papierkörbe im restlichen Stadtgebiet, müssen sie seltener durch die Kolleginnen und Kollegen aus der Straßenreinigung in der Elberfelder Innenstadt geleert werden. In den Fußgängerbereichen der Innenstädte Barmen und Elberfeld werden sämtliche Papierkörbe, die wegen des starken Besucherverkehrs den größten Verschmutzungsgrad aufweisen, mehrmals täglich gereinigt.

Wie werden Papierkörbe gegen typische Innenstadtverschmutzungen geschützt? Unsere Papierkörbe besitzen eine Anti-Graffiti-Beschichtung und sind zum Schutz vor Farbe und Aufklebern mit Noppen ausgestattet.

Wie kann ich selbst zu einer sauberen Stadt beitragen? Wir beim ESW und bei der AWG arbeiten systematisch und mit langjähriger Erfahrung daran, Wuppertal sauber zu halten und freuen uns auch über die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger: Bitte benutzen Sie die Papierkörbe und lassen Abfall nicht achtlos auf dem Boden liegen. Entsorgen Sie gerade auch Flaschen und Grillabfälle in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern. Zigaretten auf dem Boden, wilde Müllkippen und liegengelassener Hundekot sind nicht im Interesse einer sauberen Stadt Wuppertal.

 

FRAGEN & ANTWORTEN ZUM STRASSENLAUB

Herbstzeit ist Laubzeit: Sobald es kühler wird, die Bäume ihre Blätter verlieren und sich das Laub auf den Straßen und Gehwegen sammelt, kommt die Frage auf, wie das Laub beseitigt werden soll – und wer dafür zuständig ist.

Wer entfernt das Laub? Im Rahmen der Straßenreinigung entfernt der ESW Laub von Fahrbahnen und Gehwegen. In den Straßen, in denen die Anlieger das gesamte Jahr für die Gehweg- oder Fahrbahnreinigung zuständig sind, sind sie auch für die Entfernung des Laubs von Straßenbäumen und des entstehenden Schmutzes verantwortlich.

Was ist beim Laub aus Vorgärten und Gärten zu beachten? Um den Verkehr nicht zu gefährden und die Straßenreinigung nicht zu verzögern, darf das Laub aus Bereichen wie Gärten und Vorgärten grundsätzlich nicht auf die Fahrbahn oder den Gehweg gefegt werden: Das gilt auch für Straßen, in denen die Anlieger das gesamte Jahr für die Gehweg- oder Fahrbahnreinigung zuständig sind und dementsprechend dort auch das Laub entfernen.

Warum kommen Laubsaug-Container zum Einsatz? Bei hohem Laubaufkommen sind die Kehrmaschinen schneller als gewöhnlich gefüllt und müssen häufiger geleert werden. Das kostet Zeit. Daher wird der Laubsaug-Container eingesetzt: In der Herbstlaubzeit werden die herabfallenden Blätter mit Kehrmaschinen oder per Handreinigung von der Fahrbahn und den Gehwegen aufgenommen. Durch die enormen Laubmengen ist die Aufnahmekapazität einer Kehrmaschine (4 bis 5 Kubikmeter) schnell erreicht. 

Ist die Kehrmaschine gefüllt, müsste das Laub direkt zur Kompostierung gebracht werden. Dies würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher setzt der ESW für den Laubtransport eine sogenannte „Trilo“ ein: Das ist ein großer Laubsauger, der die Blätter durch ein Rohr direkt in einen mitgeführten 25 Kubikmeter großen Container saugt. Das Laub wird aus den gefüllten Kehrmaschinen auf den Gehweg entleert. 

Die so entstandenen Blätterhaufen werden direkt von der „Trilo“ angefahren und aufgesaugt. Hierdurch entfällt das häufige Bücken nach dem Laub und der passend zur Größe des Mitarbeiters angebrachte Saugstutzen ermöglicht eine gesunde Körperhaltung. Die „Trilo“ arbeitet mit hoher Leistung und ist dabei äußerst geräuscharm. Durch ihren Einsatz kann die Straßenreinigung im Herbst auch bei hohem Laubaufkommen schnell und effizient durchgeführt werden.

Und wohin mit dem Laub?

  • Laub können Sie in Ihrer Biotonne entsorgen.
  • Alternativ dazu lassen sich Blätter im Garten mulchen oder kompostieren.
  • Für das übrig gebliebene Laub bieten der ESW und die AWG jedes Jahr einen Laubsammelservice an, bei dem Ihr Laub zum vorher telefonisch vereinbarten Termin von uns abholt wird. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die zusammengefegten Blätter müssen in Plastiksäcken gesammelt werden. Es darf allerdings kein Strauch- und Astwerk mit dazu gegeben werden: Hierfür gibt es die Strauch- und Astwerksammlungen an verschiedenen Standorten, die dem Abfallkalender entnommen werden können.
  • Alternativ kann das Laub auf den Recyclinghöfen der AWG angeliefert werden. Wie und wann das möglich ist, wird vorab in der Tagespresse und auf diesen Seiten veröffentlicht.