Straßenreinigungssatzung und Reinigungsklassen: Maßgeblich für den Umfang der Reinigung in Ihrer Straße ist die Straßenreinigungssatzung. In ihr sind alle Straßen Wuppertals aufgelistet und in unterschiedliche Reinigungsklassen eingestuft.
>>>Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße angehört, erfahren Sie aus Ihrem Grundabgabenbescheid oder mit einem Klick hier aus dem Straßenverzeichnis im Anhang der Straßenreinigungssatzung<<<
- Die höchste Reinigungsklasse ist die Klasse Z 1. Das bedeutet, dass die Fahrbahnen und Gehwege der dazugehörenden Straßen zehnmal in der Woche maschinell bzw. von Hand gereinigt werden.
- In den Reinigungsklassen A 1-4 ist neben der obligatorischen Maschinenreinigung eine Handreinigung der Gehwege enthalten.
- Neben diesen Reinigungsklassen gibt es die Reinigungsklassen B 1 (1x wöchentlich) und B 2 (2x monatlich). In denen reinigt der ESW die Fahrbahn maschinell. Die Gehwegreinigung ist vom Anlieger durchzuführen.
- Ebenfalls ist der Anlieger in der Reinigungsklasse C für die Gehweg- und Fahrbahnreinigung zuständig. In Reinigungsklasse C1 gilt das 1x wöchentlich, in der Reinigungsklasse C2 2x monatlich und in C3 nach Bedarf.
- In den Klassen D 1-3 reinigt der ESW ausschließlich den Gehweg. In der Klasse D1 ist das 1x wöchentlich, in der Kasse D2 2x monatlich und in der Klasse D3 2x wöchentlich der Fall.
- In den Reinigungsklassen L0 und P0 obliegt die Reinigungsverpflichtung der Gehwege und Fahrbahnen den Anliegerinnern und Anliegern nach Bedarf. Die Reinigungsklasse L0 umfasst alle Landstraßen in Wuppertal, für die das Land NRW zuständig ist. Die Reinigungsklasse P0 enthält alle Privatstraßen in Wuppertal.
- Kehrmaschinen & Handreinigung: Zur Reinigung der Straßen werden in erster Linie Kehrmaschinen eingesetzt. Dort, wo die Gehwege zu schmal für den Einsatz von Kleinkehrmaschinen sind, kommen die Kolonnen der Handreinigung zum Einsatz. Gehwege, die laut Satzung nicht durch den ESW gereinigt werden, müssen durch die Anwohner sauber gehalten werden.
- Welche Reinigungsverpflichtung habe ich? Die Reinigungspflicht besteht für die an das Grundstück angrenzenden Gehwege und Fahrbahnen. Das umfasst auch Grundstückseinfahrten und Gärten, die auf der Rückseite des Grundstücks liegen. Ob Sie zur Reinigung der Fahrbahn und/oder des Gehwegs Ihrer Straße verpflichtet sind, bestimmt die Reinigungsklasse, in die Ihre Straße eingestuft ist.
In den Reinigungsklassen B1 und B2 sowie C1-C3 als auch L0 und P0 ist die Gehwegreinigung den Anliegerinnen und Anliegern übertragen. In den Reinigungsklassen C1-C3 sowie P0 ist die Fahrbahnreinigung den Anliegerinnen und Anliegern übertragen. In allen anderen Reinigungsklassen übernimmt der ESW die Reinigung der Fahrbahnen bzw. der Gehwege. Wenn die Anliegerinnen und Anlieger beider Straßenseiten reinigungspflichtig sind, erstreckt sich die Reinigung der Fahrbahn jeweils nur bis zur Straßenmitte.